Kommunikation
Zwischen den Elternteilen bleibt aufrecht.
§95a-Beratung sowie gerichtlich empfohlene Elternberatung für alle, die getrennt/geschieden sind und die Kommunikation miteinander im Sinne der gemeinsamen Kind(er) aufrecht erhalten wollen.
— Eltern sind meist mit eigenen Sorgen und Ängsten beschäftigt.
— Kinder zeigen oft ihre Belastung nicht.
— Ältere Kinder wollen Verantwortung mitübernehmen
— Kinder geben sich mitunter für die Trennung die Schuld

Zwischen den Elternteilen bleibt aufrecht.
braucht Platz. Eigene Kränkungen werden woanders bearbeitet.
Verantwortlichkeiten, Krankheitstage, Besuchskontakte.
Eigene Freiräume eröffnen sich, auch Spontanes hat Platz.
Auch, wenn wir das Gespräch nicht freiwillig gemacht haben, sondern weil wir die Bestätigung brauchen, haben wir uns einige Tipps geholt. Wir finden es gut, dass man gemeinsam darüber nachdenken muss. Es geht doch um unsere Kinder!Anonym
Wenn Eltern lange über Obsorge- oder Kontaktrechtsthemen vor Gericht streiten, kann das Familiengericht einen Kinderbeistand bestellen. Diesen erhalten Kinder, bei denen das Gericht eine Belastung feststellt, für die Dauer des Verfahrens. Bei Verhandlungen gibt der Beistand wieder, was das Kind sagen möchte.

Im Anamnesegespräch mit den Erziehungsbeteiligten klären wir, wo die aktuellen Herausforderungen liegen und welche Schritte sinnvoll und entlastend sein können.
Ihre Fragen vorab beantworte ich gerne im unverbindlichen Kennenlern-Telefonat.


